Zu den wichtigsten Schutzprojekten gehören die Schutzgebiete. Warum Schutzgebiete in denen nur die Haltung der ursprünglich seit der letzten Eiszeit hier heimischen dunklen Biene gestattet ist? Durch die züchterische Selektionsarbeit wird die vorhandene genetische Bandbreite verengt. Weil die Züchter aber nicht wissen können, welche Herausforderungen in Zukunft auf die Honigbienen zukommen, ist es so wichtig, dass es Gebiete gibt, in denen die Bienen sich frei paaren können und damit die genetische Vielfalt erhalten bleibt. Schuztgebiete machen nur für die natürlicherweise einheimische Rasse Sinn. Auf Blutauffrischungen aus grösseren zusammenhängenden Schutzgebieten können auch die Halter der eingeführten Bienenrassen zurückgreifen. Darum hoffen wir auf Verständnis für den Schutz der einheimischen dunklen Biene in ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet und danken den Wanderimkern, die mit Importrassen arbeiten, für ihre Rücksichtnahme und die Einschränkungen die sie auf sich nehmen.
2010 ist das UNO-Jahr der Biodiveristät. Das eidgenössiche Parlament beschäftigt sich seit 2008 mit der Erarbeitung einer Biodiversitätsstrategie. Da man die Bienen nicht einfach in eine Datenbank legen kann und bei Bedarf wieder hervornehmen, sind wir zum Erhalt der einzigen nördlich der Alpen einheimischen Honigbiene auf rechtliche Grundlagen angewiesen. Schutzgebiete und Belegstellen müssen auch rechtlich geschützt werden.
Die Frage: "Was hinterlassen wir unseren Nachkommen?" geht alle an. Welchen Stellenwert dabei der einheimischen Honigbiene, die sich in Koevolution mit der Pflanzenwelt seit der letzten Eiszeit vor rund 10'000 Jahren entwickelt hat, einzuräumen ist, wollen wir ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken.





